Was Bringt die SanierungsSatzung für den
Ilbesheimer Bürger ?
Liegen ihre Gebäude, ihr Anwesen innerhalb des Sanierungsgebiets haben sie die nächsten 15 Jahre die Möglichkeit
bei Sanierungsmaßnahmen steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen.
Sie brauchen keine Angst vor Nachteilen durch die Sanierungssatzung zu haben. Ob sie die steuerlichen Vorteile in Anspruch
nehmen liegt alleine bei Ihnen. Planen sie die Sanierung ihres Anwesens können sie sowohl für selbst genutzte oder für
kostenlos an Angehörige überlassene Gebäude, als auch für vermietete Gebäude diese Vorteile Nutzen.
Sie können in beiden Fällen die Sanierungskosten auf 10 Jahre bei der Einkommenssteuer in Abzug bringen.
Was ist zu beachten. Vor Beginn der Maßnahme müssen sie mit einem von der Ortsgemeinde bestimmten Planungsbüro
einen Betreuungsvertrag abschließen. Diese wird sie auch über die Einzelheiten des Vorgehens ausführlich beraten.
Mit Abschluss der Maßnahme müssen sie die gesammelten und Geprüften Handwerker Rechnungen bei der Ortsgemeinde
einreichen. Sie bekommen dann von der Ortsgemeinde einen abschließenden Bescheid für ihr Finanzamt.
Die Abschreibungsmöglichkeiten ergeben sich nach Einkommensteuergesetz (EStG) §7 h oder §10 f EStG je nach Einzelfall.
Kann das Finanzamt den Bescheid der Ortsgemeinde anzweifeln? Nach Urteilen des Bundesfinanz Hofes sind die Bescheide
der Ortsgemeinden bezüglich Sanierungsvorhaben in Sanierungsgebieten abschließend und daher durch das Finanzamt
in der Sache nicht erneut prüffähig.
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